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VGH Hessen, 16.06.1993 - 8 UE 622/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 4 Abs 3 S 1 EWGV 997/81, Art 5 Abs 3 EWGV 3201/90
Zulässigkeit des Namensbestandteils "Hof" im Rahmen der Abfüllerangabe auf dem Weinflaschenetikett - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 26.01.1987 - VIII E 940/86
- VGH Hessen, 16.06.1993 - 8 UE 622/87
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.09.1992 - 3 C 19.90
Wein - Abfüllerangabe - Weinflaschenetikett
Auszug aus VGH Hessen, 16.06.1993 - 8 UE 622/87
Sie gab in der damaligen Fassung keine Grundlage für die gegen die Klägerin ergangene Verfügung; die Regelung bietet auch in der nunmehr gültigen Fassung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. September 1992, 3 C 19.90) keine Rechtsgrundlage für eine Verfügung, wie sie gegen die Klägerin erlassen worden ist.Diese Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts können uneingeschränkt auch auf den vorliegenden Sachverhalt bezogen werden, weil - wie bereits ausgeführt - die von dem Staatlichen Veterinäramt zur Begründung herangezogene Vorschrift mit jener übereinstimmt, die das Bundesverwaltungsgericht anzuwenden hatte, denn in der Sache weichen diese Rechtsvorschriften nicht voneinander ab, so daß die Etikettierung in der Vergangenheit und in der Zukunft nach einem gleichen Maßstab zu beurteilen ist (BVerwG, Urteil vom 10. September 1992, 3 C 19.90).
- VG Trier, 10.12.2014 - 5 K 1363/14
Irreführende Bezeichnung eines Weinhandels durch die Bezeichnung Weinkellerei
Im Übrigen sei auch die Verwendung des Wortbestandteils "Hof" im klägerischen Namen nicht zu beanstanden, weil es sich nicht um einen dem Begriff "Weingut" ähnlichen Begriff handele, wie der VGH Kassel bereits mit Urteil vom 16. Juni 1993 - 8 UE 622/87 - entschieden habe, und eine Bezugnahme auf diesen Begriff auch nicht durch Art. 57 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 607/09 untersagt werde, weil er in der Anlage XIII zu dieser Verordnung in Bezug auf Deutschland - anders als in Bezug auf Österreich - nicht erwähnt werde.Diese Angaben erachtet die Kammer auf den vorliegenden Sachverhalt als übertragbar (vgl. insoweit auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 16. Juni 1993 - 8 UE 622/87 -, juris).